Stand: 05. Juli 2019
Für die Überlassung von Konferenzräumen zur Durchführung von Veranstaltungen im Konferenzzentrum der TrainingsManufaktur Dreiklang GmbH & Co. KG (im Folgenden „TrainingsManufaktur“) an die Kunden der TrainingsManufaktur (im Folgenden „Kunde“) sowie für alle mit damit zusammenhängenden Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder Abweichende Bestimmungen, auch insoweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der TrainingsManufaktur ausdrücklich schriftlich anerkannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die TrainingsManufaktur das Konferenzzentrum in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos zur Verfügung stellt.
Die Bestimmungen der Reservierungsbestätigung der TrainingsManufaktur gelten vorrangig.
Die Buchungsanfrage des Kunden gegenüber der TrainingsManufaktur stellt ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Durch eine schriftliche Reservierungsbestätigung nimmt die TrainingsManufaktur das Angebot an und der Mietvertrag kommt zustande.
Alle Angebote der TrainingsManufaktur sind freibleibend.
Ist der Kunde nicht zugleich Veranstalter und Nutzer der Räume, handelt es sich um eine Untervermietung an den jeweiligen Nutzer/Veranstalter, die nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der TrainingsManufaktur gestattet ist.
Ist der Kunde nicht zugleich Nutzer/Veranstalter der in den Konferenzräumer stattfindenden Veranstaltung, haftet er der TrainingsManufaktur mit dem Nutzer/Veranstalter als Gesamtschuldner.
Der in der Reservierungsbestätigung aufgeführte Konferenzraum nebst der in der Reservierungsbestätigung genannten Ausstattung (im Folgenden „Mietgegenstand“) wird dem Kunden in ordnungsgemäßem Zustand für die Dauer der Mietzeit zum vereinbarten Preis überlassen. Das Mietverhältnis endet an dem in der Reservierungsbestätigung genannten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dem Kunden ist bekannt, dass sich der Mietgegenstand innerhalb der Bürofläche der TrainingsManufaktur befindet.
Die TrainingsManufaktur übergibt dem Kunden mit Mietbeginn einen Schlüssel und eine Zugangskarte zum Mietgegenstand.
Die TrainingsManufaktur behält sich vor, dem Kunden aus wichtigem Grund einen anderen, vergleichbaren Raum im Konferenzzentrum als Ersatz zuzuweisen.
Trägt der Kunde bei Übernahme des Mietgegenstands keine Beanstandungen vor, gilt dieser als mangelfrei übernommen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden.
Die TrainingsManufaktur behält sich vor, vor Beginn und nach Ende der Mietdauer eine gemeinsame Begehung des Mietgegenstandes von dem Kunden zu verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietdauer den Mietgegenstand zu räumen sowie alle dazugehörenden Einrichtungen in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben. Die TrainingsManufaktur ist berechtigt, Räumungs- bzw. Wiederherstellungsarbeiten auf Kosten des Kunden selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Aufbau, Durchführung und Abbau der Veranstaltung des Kunden haben in Abstimmung mit der TrainingsManufaktur zu erfolgen. Der Kunde hat hierbei die geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Versammlungsstättenverordnung, Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung des Kunden, für die Erfüllung von Anzeigepflichten sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen ist allein der Kunde verantwortlich. Er hat, soweit erforderlich, die Abnahme durch die zuständige Behörde bzw. Einrichtungen auf seine Kosten zu veranlassen.
Dem Kunden ist bekannt, dass nur die in der Reservierungsbestätigung angegebene Anzahl an Personen gleichzeitig an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Etwaige Änderungen müssen der TrainingsManufaktur im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden und bedürfen ihrer Zustimmung.
Die Teilnehmer der Veranstaltung des Kunden dürfen die sanitären Anlagen der Büroräume mitbenutzen.
Der Kunde ist berechtigt, den Mietgegenstand montags bis freitags zwischen 8:00 und 19:00 Uhr zu nutzen. Eine Nutzung des Mietgegenstandes außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dem Kunden ist bekannt, dass hierfür gegebenenfalls weitere Kosten entstehen, da ein Mitarbeiter der TrainingsManufaktur während der Veranstaltung des Kunden auf der Bürofläche der TrainingsManufaktur anwesend sein muss.
Der Mietgegenstand ist pfleglich zu behandeln. Änderungen des Mietgegenstandes, insbesondere das Anbringen von Gegenständen – ausgenommen Post it’s – an dessen Wänden, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der TrainingsManufaktur zulässig.
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Das Rauchverbot gilt insbesondere auch für den Innenhof. Raucherflächen befinden sich außen vor dem Gebäude. Der Kunde verpflichtet sich, seine Teilnehmer auf das Rauchverbot hinzuweisen.
Maßgebend ist die in der Reservierungsbestätigung ausgewiesene Miete zuzüglich Umsatzsteuer. Die Miete schließt die Kosten für Klimatisierung, allgemeine Raumbeleuchtung, die übliche Reinigung sowie die Nutzung der sanitären Anlagen der TrainingsManufaktur ein.
Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Dynamik, überprüfen wir unsere Preise regelmäßig und behalten uns vor, diese im prozentualen Verhältnis zu den Veränderungen des Verbraucherpreisindexes für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, halbjährlich zum 01. Januar und 01. Juni anzupassen.
Alle Rechnungen der TrainingsManufaktur sind mit Ende der Mietzeit, spätestens vierzehn Tage nach Zugang einer Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Im Übrigen kann die TrainingsManufaktur Dreiklang GmbH & Co. KG, soweit nichts anderes vereinbart ist, jederzeit eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist die TrainingsManufaktur berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Ersatzpflicht für weiteren Verzugsschaden der TrainingsManufaktur bleibt unberührt.
Die TrainingsManufaktur stellt dem Kunden Kaffee, Tee und Wasser, im für die Teilnehmerzahl gemäß der Reservierungsbestätigung angemessenen Umfang, zur Verfügung. Die Kosten für diese Getränke sind mit der Miete abgegolten. Ein darüberhinausgehendes Catering kann im Vorfeld gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden.
Die TrainingsManufaktur stellt dem Kunden Moderationsutensilien (Stifte, Moderationskarten, Blöcke, Flipchartpapier u.ä.) zur Verfügung. Die Kosten für die Moderationsutensilien sind mit der Miete abgegolten.
Ferner stellt die TrainingsManufaktur dem Kunden Konferenztechnik (Beamer, Whiteboard, Flipchart, Metaplanwände u.ä.) mit den gängigen Schnittstellen zur Verfügung. Die Kosten für die Konferenztechnik sind mit der Miete abgegolten.
Weiter haben die Gäste der TrainingsManufaktur die Möglichkeit ein Gäste-WLAN zu nutzen. Den Nutzern sind jegliche Handlungen bei der Verwendung des WLAN untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Da der Zugang zum WLAN kostenlos ist, besteht kein Anspruch auf Nutzung des WLAN, eine störungs- und unterbrechungsfreie Verbindung sowie eine uneingeschränkte Nutzbarkeit aller Dienste. Der TrainingsManufaktur ist es jederzeit erlaubt den Zugang zum Internet zu sperren oder die Nutzung für einzelne zu unterbinden.
Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden (Vermögensschäden), die während der Mietdauer durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Beauftragten und/oder die Teilnehmer an der Veranstaltung des Kunden verursacht werden. Er hat die TrainingsManufaktur von allen Schadensersatzansprüchen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden können, freizustellen, mit Ausnahme der Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die TrainingsManufaktur verschuldet worden sind.
Für eingebrachte Gegenstände (Garderobe, Laptops, u.ä.) des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Beauftragten und/oder der Teilnehmer an der Veranstaltung des Kunden übernimmt die TrainingsManufaktur keine Haftung.
Der Kunde haftet der TrainingsManufaktur für den durch Schäden am Mietgegenstand oder ihre notwendige Beseitigung entstehenden Mietausfall.
Der Kunde hat sich gegen Haftpflicht zu versichern und den Versicherungsschein auf Verlangen vorzuzeigen.
Während der Mietzeit obliegt dem Kunden die Verkehrssicherungspflicht in den gemieteten Räumen.
Die TrainingsManufaktur haftet für einfache Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).
Im Übrigen haftet die TrainingsManufaktur nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die TrainingsManufaktur lediglich für vertragstypische, voraussehbare Schäden und nicht für entfernte Folgeschäden. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Der TrainingsManufaktur und von dieser beauftragten Dritten ist während der vereinbarten Nutzungszeit der Zutritt zum Mietgegenstand jederzeit zu gestatten.
Die TrainingsManufaktur ist berechtigt, ohne Ersatzverpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn (i) der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt, (ii) durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der TrainingsManufaktur zu befürchten ist oder (iii) der Mietgegenstand infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Kunde ist berechtigt, vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag zurückzutreten. Soweit der Rücktritt nicht von der TrainingsManufaktur zu vertreten ist, schuldet der Kunde die folgende Ausfallentschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung: (i) Rücktritt bis vier Wochen vor Mietbeginn: keine Ausfallentschädigung, (ii) Rücktritt ab vier Wochen vor Mietbeginn: Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Miete, (iii) Rücktritt ab eine Woche vor Mietbeginn: Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % der vereinbarten Miete und (iv) Rücktritt ab zwei Tage vor Mietbeginn: Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % der vereinbarten Miete. Dem Mieter bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Die TrainingsManufaktur misst dem Schutz und der Sicherheit von personenbezogenen Daten eine hohe Bedeutung zu und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz- Grundverordnung („DS-GVO“). Die Betroffeneninformation gemäß Artikeln 13, 14 DS-GVO stehen unter www.seminarraeume-holzhafen-hamburg.de/datenschutzerklaerung zur Verfügung.
Die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags.
Nebenabreden, Änderungen und Nachträge des Mietvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Aufhebung dieses Schriftformerfordernis.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Ihre Iris Kongo
Seminarräume Holzhafen Hamburg ist ein Angebot der TrainingsManufaktur Dreiklang GmbH & Co. KG.
Weitere Informationen unter trainingsmanufaktur.de.
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